KAUFANLEITUNG
· Es gibt wichtige Punkte, die ausländische natürliche oder juristische Personen im Rahmen des Gesetzes beachten und beachten sollten, um Beschwerden beim Kauf von Grundstücken oder Wohnungen in der TRNZ und/oder bei der Durchführung langfristiger Miettransaktionen zu vermeiden.
· Es werden einige wichtige Themen hervorgehoben, die im Folgenden zusammengefasst sind, um diejenigen anzuleiten, die in unserem Land in diese Richtung investieren möchten.
· Im Rahmen des Gesetzes Nr. 52/2008 „Erwerb und langfristige Vermietung von Immobilien (Ausländer)“, das auf der Sitzung der Republikanischen Versammlung der TRNC am 10. November 2008 angenommen wurde, sind ausländische natürliche oder juristische Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zugelassen , Ministerrat, sofern offizielle Transaktionen und rechtliche Anträge gestellt werden, haben sie das Recht, Immobilien in unserem Land zu kaufen oder langfristig zu mieten.
· Ausländische Personen, die in der TRNZ Immobilien kaufen oder mieten möchten, müssen beim Innenministerium einen Antrag stellen und die Genehmigung des Ministerrats als Ergebnis der vom Ministerium durchzuführenden Untersuchungen einholen, um Immobilien zu erwerben und haben gesetzliche Rechte an diesem Eigentum. Der Genehmigungsprozess variiert je nach Art des Antrags und ist in der Regel innerhalb von 6 bis 12 Monaten abgeschlossen.
· Ausländische natürliche oder juristische Personen können Immobilien besitzen oder langfristig vermieten, sofern sie die gesetzlichen Grenzen einhalten und die erforderlichen rechtlichen Verfahren erfüllen (Artikel 8 und 9 des einschlägigen Gesetzes).
· In Langzeitmiete; Die Mietdauer kann mindestens 10 (zehn) Jahre und höchstens 99 (neunundneunzig) Jahre betragen. Sofern auf der im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags zu erwerbenden Immobilie Bauarbeiten erfolgen, müssen die entsprechenden Bedingungen in die langfristige Miete aufgenommen werden. Befristeter Mietvertrag mit allen Einzelheiten. Wenn es sich bei der Immobilie um unbebautes Grundstück handelt, darf die Fläche nicht mehr als 1 (ein) Dekar (14.400 Quadratfuß oder 1.338 Quadratmeter) betragen. Wenn sich auf dem zu vermietenden Grundstück 1 (eine) Wohnung oder 1 (eine) Wohnung befindet, darf die Fläche des Grundstücks nicht mehr als 5 (fünf) Dekaden betragen und auf dem Grundstück kann kein Zweitwohnsitz gebaut werden gemietet werden.
· Im Einkauf; Ein Ausländer kann Grundstücke mit einer Größe von bis zu 1 (einem) Dekar (14.400 Quadratfuß oder 1.338 Quadratmeter) erwerben, sofern das Grundstück unbebaut ist. Wenn auf dem zu erwerbenden Grundstück ein Wohnsitz vorhanden ist, können sie bis zu 5 (fünf) Dekaden Land erwerben, vorausgesetzt, es gibt 1 (einen) Wohnsitz. Wenn das 1 (ein) Haus, das sie kaufen möchten, innerhalb eines Grundstücks liegt, gibt es keine Flächenbeschränkung für das betreffende Grundstück. Ein Ausländer hat das Recht, nur 1 (ein) Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Ehemann und Ehefrau mit demselben Nachnamen werden als eine (eine) Person behandelt und haben das gleiche Kaufrecht. Kinder haben keine weiteren Rechte als die Rechte der Eltern.
· Ein Ausländer hat das alleinige Recht, ein Haus auf einem unbebauten, freistehenden Grundstück, einem freistehenden Grundstück mit Häusern oder einem Grundstück, auf dem sich eine Siedlung befindet, zu kaufen. Er hat jedoch nicht das Recht, ein weiteres Haus/eine andere Wohnung zu bauen oder zu kaufen. Ein Ausländer kann das in seinem Mietvertrag oder auf seinen Namen eingetragene Eigentum an Personen übertragen, mit denen er eine Bluts- oder Verwandtschaftsbeziehung ersten oder zweiten Grades hat, oder es an einen anderen Ausländer verkaufen oder verpfänden. Ausländische Personen, die in der TRNZ Immobilien kaufen oder mieten möchten, müssen beim Innenministerium einen Antrag stellen und aufgrund der vom Ministerium durchzuführenden Untersuchungen die Genehmigung des Ministerrats einholen, um Immobilien zu erwerben und zu erwerben Rechte an diesem Grundstück.
· Verträge mit Ausländern, die Immobilien in der TRNC kaufen oder mieten, müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen beantragt und registriert werden, damit sie im Register des Grundbuchamtes und des Katasteramts des Bezirks, in dem sich die Immobilie befindet, eingetragen werden Die Immobilie befindet sich.
· In Übereinstimmung mit unseren Gesetzen gelten die oben genannten Bedingungen für den Erwerb oder die langfristige Vermietung von Immobilien in unserem Land durch Ausländer nicht im Falle einer Partnerschaft mit einem Firmeninhaber, dessen Anteile zu 51 % TRNC-Bürger sind. Sie sind jedoch von diesen Beschränkungen und Praktiken ausgenommen.
· Ausländischen Staatsangehörigen wird empfohlen, bei den folgenden Punkten vorsichtig zu sein, um jegliche Viktimisierung zu vermeiden;
· Der Eigentumsstatus der zu erwerbenden Immobilie sollte in Erfahrung gebracht werden und es sollte im Voraus bekannt sein, ob es sich bei der Immobilie um eine freistehende Immobilie oder um eine gemeinschaftliche Immobilie handelt.
· Hypotheken, Pfandrechte usw. an der zu erwerbenden Immobilie. Fragen wie etwa das Vorliegen von Einschränkungen oder ob persönliche Angaben oder Umstände vorliegen, die einem Verkauf der Immobilie entgegenstehen, sind durch das zuständige Grundbuch- und Katasteramt zu prüfen.
· Es wird nicht empfohlen, mit Personen oder Unternehmen zusammenzuarbeiten, die zuverlässig und kompetent sind und nicht in ihrem Sektor registriert und/oder bei den zuständigen Behörden registriert sind.
· Es wird empfohlen, sich zunächst über alle technischen Spezifikationen und Einzelheiten des Projekts der zu erwerbenden Immobilie zu informieren und dann den Vertrag zu unterzeichnen. Es ist zu beachten, dass das Projekt mit der Vertragsunterzeichnung für beide Parteien verbindlich ist.
· Befindet sich die zu erwerbende Immobilie noch in der Bauphase, empfiehlt es sich herauszufinden, ob das Auftragnehmerunternehmen Baugenehmigungen für das Projekt erhalten hat.
· Türkische Eigentumsurkunde: Immobilientitel, die türkischen Zyprioten, Briten und anderen Nationalitäten vor 1974 gehörten.
· Äquivalent: Nach 1974 verließen türkische Zyprioten ihr unbewegliches Eigentum in Südzypern und wanderten in den Norden aus. Später stellte der TRNC-Staat Eigentumsurkunden für einige Immobilien im Norden aus, die zuvor griechischen Zyprioten gehörten, als Gegenleistung für die im Süden verbliebenen Immobilien. Diese Art von Immobilien wird im Volksmund als Equivalent Koçanlı bezeichnet.
· Zuteilung: Nach 1974 Immobilien, die der TRNC-Staat Kriegsveteranen, ihren Familien, Personen, die aus der Republik Türkei zur Ansiedlung eingeladen wurden, Personen, die vom Süden in den Norden kamen und kein Eigentum besaßen, übergab und/oder zuteilte .
In TRNC sind die Maßeinheiten Dekar, Evlek und Quadratfuß (ft2) bei Grundstückskäufen und -verkäufen häufig anzutreffen.
· 1 Donum = 4 Evlek = 14.400 Monat2 = 1.338 m2
· 1 Evlek = 3600 Monat2 = 334,5 m2
· 1 m2 = 10,76 Monate2